Zahlungserinnerung (Mahnung)
Allgemeines
Zahlungserinnerungen (Mahnungen) sind eine reine Information, dass eine Zahlungserinnerung ausgelöst wurde. Nach der dritten Erinnerung können keine weiteren Zahlungserinnerungen mehr angezeigt werden.
Diese Zahlungserinnerungsstufen haben keine automatische Auswirkung auf die Debitorenbuchhaltung, sondern dienen ausschliesslich der dokumentarischen Nachverfolgung des Mahnverlaufs. Da es sich um einen manuellen Prozess handelt, sind Funktionen wie ein Mahnstopp oder ein Rückgängigmachen der Erinnerung nicht vorgesehen.
So versenden Sie eine Zahlungserinnerung (Mahnung):
- Navigieren Sie zum Bereich „Abrechnung“ > „Debitorenkontrolle“.
- In der OP-Liste (Offene Posten) sehen Sie alle noch nicht bezahlten Rechnungen.
- Öffnen Sie das Drei-Punkte-Menü der gewünschten Rechnung und wählen Sie „Zahlungserinnerung zustellen“.
- Die Zahlungserinnerung wird dem Kunden/Patienten über einen der üblichen Versandwege (analog zum Rechnungsversand) zugestellt.
- Die generierte Rechnung erhält den Vermerk „Zahlungserinnerung“.
- In der OP-Liste wird das Versanddatum der Erinnerung automatisch angezeigt.