Auftrag freigeben
Als Dentallabor können Sie bei Ihren Auftraggeber einstellen, ob Aufträge freigegeben werden müssen. Dieser Fall kann bei Universitäten zum Tragen kommen, wenn beispielsweise eine Person (Stundent, Gehilfin) einen Auftrag erfasst und auch an das Dentallabor übermittelt. Trotzdem wird auf dem Auftrag erwähnt, dass dieser noch "freigegeben" werden muss. Dann muss der Auftrag von dem Vorgesetzten (z.B. Zahnarzt) freigegeben werden.
Um einzustellen, dass Aufträge freigegeben werden müssen, stellt der Zahntechniker dies hier ein: Auftraggeber > Auftraggeber Name eingeben > Info > Firmeninformation > Bleistift anklicken
Wenn die Checkbox "Aufträge müssen freigegeben" werden angeklickt ist, wird der Prozess aktiviert und Arbeitsaufträge werden markiert mit "Auftrag wartet auf Freigabe".
Bei dem Vorgesetzten Zahnarzt erscheint im Dashboard die Liste der "freizugebenden Aufträge":
Mit Kick auf den Auftrag (oben) erscheint der Auftrag und der Vorgesetzte kann folgende Optionen wählen:
- "Freigeben"
- "Bedingt freigeben"
"Nicht freigeben"
Wenn der Vorgesetzte auf "Freigeben" klickt, kann er eine optionale Bemerkung erfassen:
Wenn der Vorgesetzte auf "Bedingt freigeben" klickt, kann er eine optionale Bemerkung erfassen:
Wenn der Vorgesetzte auf "Nicht freigeben" klickt, kann er eine optionale Bemerkung erfassen. Er sollte unbedingt das Labor informieren, dass der Auftrag nicht freigeben wurde: